Beauftragte für Chancengleichheit
Die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin sind nach dem baden-württembergischem Chancengleichheitsgesetz (ChG) Ansprechpartnerinnen für die Belange und Interessen der Frauen an der Universität Hohenheim aus Verwaltung und Technik, also dem nicht-wissenschaftlichen Bereich zuständig.
Die Universitätsleitung sowie alle Führungskräfte sind für die Chancengleichheit verantwortlich, wir beraten und unterstützen diese bei der Umsetzung.
Bei Einstellungen im nicht-wissenschaftlichen Bereich, vor allem bei Unterrepräsentanz von Frauen sind wir per Gesetz zu beteiligen.
Wir beraten Führungskräfte, sowie Frauen und Männer zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel ist die persönliche Situation zur Vereinbarkeit zu verbessern, sowie die Arbeitsstrukturen an die Erfordernisse anzupassen.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie umfassend über die Aufgaben und Schwerpunkte der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC). Sie erfahren Wissenswertes über die Chancengleichheit (Gleichstellung im nicht-wissenschaftlichen Bereich) an unserer Universität.
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