Arbeitszeit reduzieren

Für Kinder

Wenn Sie Ihre Arbeitszeit für die Betreuung von Kindern reduzieren wollen,empfehle ich:

1. Ihre eigene berufliche Entwicklung zu planen. Denn den Wiedereinstieg und vor allem dann die Übernahme von höherwertigen Tätigkeiten erfordert Ihren Entschluss, Ihre Verhandlungsfähigkeit und Ihren Willen. Eine Headhunterin sagte mal in einem Seminar für junge Frauen, die Führung anstreben: 'Nichts behindert die Karriere mehr als der Partner. Denn wenn Sie einen Partner haben, der alle Familienaufgaben als Teil Ihrer Rolle sieht, dann haben Sie wenig Chance für Ihre berufliche Entwicklung. Da hilft nur eins: werden Sie ihn los!' (das ist aus dem Gedächtnis zitiert, ja das klingt krass, aber diese Headhunterin sprach aus Ihrer Erfahrung und wollte es eben sehr deutlich machen.)

Informationen dazu finden Sie demnächst bei mir auf der Seite Berufsleben.

2. Planen Sie den Wiedereinstieg jetzt! So wie Sie in beispelsweise in einem IKEA wissen möchten, wie Sie hineinkommen, so möchten Sie wissen, wie Sie wieder herauskommen.

3. Besprechen Sie dies  in Ihrer Familie, also mit den Kindern, wenn diese größer sind, sowie Ihrem Partner:in. Finden Sie konstruktive Lösungen- ein Kompromiss der beinhaltet, dass Sie die Einzige sind, die reduziert, zurücksteckt und sich 'nicht so wichtig nimmt', führt auf die Dauer zu finanziellen Nachteilen für Sie, zu Verlust an Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen, zu einer Hierarchie in Ihrer Beziehung, zu Nachteilen bei Trennung.
Im übrigen: Wenn Väter mehr Elternzeit nehmen, dann gelingt die Rückkehr in den Beruf für die Frauen leichter- also schneller und mit mehr Arbeitszeit. Hier zur Studie von 2023.

4. Apropos Trennung: Wie geschieht der finanzielle Ausgleich? Der Gender Pay Gap entsteht, wenn Sie wegen Teilzeit keine höherwertigen Tätigkeiten bekommen. Und auch ein beruflicher Aufstieg mit einer besseren Eingruppierung/ Bezahlung nicht möglich ist.

Der Gender Life Earnings Gap (Lücke des lebenslangen Verdienstes aufgrund der Rollenverteilung) zeigt: Junge Frauen haben genausoviel Geld verdient wie junge Männer. Der Knick kommt, wenn die Frau die Familienarbeit übernimmt und damit die berufliche Entwicklung des Mannes weitergeht- und die der Frau nicht. Am Ende des Berufsleben haben dann diese Frauen nur die Hälfte verdient, wie die Männer. (Nämlich Frauen, die nie Ihre Arbeitszeit verringert haben, beispielsweise die Alleinstehenden, die kommen auf eine ähnliche Höhe des lebenslangen Verdienstes).

Bei Pflege

Sie können hier nach Pflegezeitgesetz sowie Familienpflegezeitgesetz Ihre Arbeitszeit reduzieren. Für Sie hier an der Uni besteht ein Rechtsanspruch. Dazu brauchen Sie ein ärztliches Atttest über den akuten Fall der pflegebürftigen Person UND einen Antrag auf Pflegegrad ODER eine Bescheinigung über den bereits vorliegenden Pflegegrad. Ebenso gilt das, wenn Ihr*e Angehörige sich im Sterbeprozess befindet. Der Vorteil ist, dass Sie- sobald die Pflege endet wegen Tod oder Umzug in ein Pflegeheim- innerhalb von 30 Tagen wieder mit Ihrer normalen Arbeitszeit zurückkehren können. Also nicht wie bei der Arbeitszeitreduzierung nach TVL bis zum festgelegten Ende warten müssen.

10 Tage bei akutem Bedarf ab sofort: Das bedeutet, sie rufen kurz an bei Ihrer Führungskraft, sowie Ihre*r Ansprechpartnerin in der Personalabteilung. Diese 10 Tage können Sie ab sofort nehmen. Da Sie diese nicht aufteilen können, sollten Sie alle 10 Tage gleich nehmen und diese dann in Ruhe nutzen, um alles zu organisieren und die emotionale Belastung zu verkraften.
Sie erhalten in dieser Zeit ein 'Pflegeunterstützungsgeld'. Dies ist wie das Krankengeld berechnet und richtet sich nach Ihrem Nettogehalt- also Achtung auf die Steuerklasse (in Ehen auf 4/4 wechseln!). Dieses ist bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu beantragen. Sie bleiben in dieser kurzen Abwesenheit krankenversichert.

Komplett bis zu 6 Monate: Achtung, dann müssen Sie sich selber krankenversichern! Antragsfrist 10 Tage.

Teilweise Reduzierung bis zu 24 Monate: Antragsfrist 10 Tage. Sie können für diese Zeit über einen Kredit die Hälfte Ihres Verdienstausfalles ausgleichen, das bedeutet, dass Sie nach der Pflege diesen Kredit in gleichen Raten zurückzahlen (Beispiel: von 100% auf 50%, Auszahlung 75% sowohl für das Jahr Pflege, als auch 1 Jahr zur Rückzahlung, wenn Sie schon wieder 100% arbeiten).

Nach diesen 24 Monaten müssen Sie nach TVL befristet reduzieren.

Antragsfrist ist 6 Monate (Stand 11.4.2024, ist in Abstimmung mit der Personalabteilung). Sie sollten in Absprache mit Ihrer Führungskraft die Dauer und die Höher der Reduzierung absprechen. Sollte die Pflege vor Ende Ihrer Reduzierung enden, können Sie nur bedingt vorher ganz an Ihren Arbeitsplatz kommen, da es für Sie ja eine Vertretung gbt. Siehe auch den nächsten Abschnitt Vorgehen nach TVL.

Informieren Sie sich!

Bitte sprechen Sie mit Ihre*m Ansprechpartner*in in der Personalabteilung! Dies ist keine rechtsverbindliche Aussage, das macht nur die Personalabteilung.

Gerne spreche ich mit ihnen auch Ihre Möglichkeiten am konkreten Fall durch! Nehmen Sie Kontakt mit mir auf für ein Gespräch am Telefon, über Zoom oder in Präsenz.

Vorgehen nach TVL

Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag mit Beginn und Ende dieser Reduzierung sowie Grund (Kinderbetreuung, Pflege). Hilfreich ist es, dass Sie diese Zeit so knapp wie möglich planen (wegen Verdienstausfall und damit auch geringerer Einzahlung in die Rentenkasse) und gleichzeitig aber so großzügig wie nötig. Sie sollen die Zeit mit Ihren Kindern genießen können oder bei Pflege die Belastung verringern. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise planen, bis zum Ende der Kindergartenzeit zu reduzieren. Nehmen Sie sich 1 oder 2 Monate Zeit für den Übergang, damit die Umorganisation in der Familie auf guten Beinen steht! Eine vorzeitige Rückkehr zur normalen Arbeitszeit ist nur bedingt möglich, da für Sie ja eine Vertretung organisiert wurde.

Achtung: Dieser Antrag muss (Stand 11.4.2024, in Abstimmung mit der Personalabteilung) 6 Monate vor dem Beginn gestellt werden. Hintergrund ist, dass ja eine Ersatzkraft gefunden werden muss, die ihre Aufgaben in dieser Zeit erledigt. Ein Nachfolgeantrag bedarf ebenfalls eine Antragsfrist von 6 Monaten.

Achtung: Wählen Sie den Anteil so, am besten in Absprache mit Ihrer Führungskraft und Ihrem Team, dass Aufgaben auch abgegeben werden können. Wenn Sie beispielsweise nur um 10% reduzieren, wird einerseits es schwierig jemand Neues zu gewinnen -wenn ein*e Kolleg*in das übernehmen kann, ist das natürlich super. Andererseits -wenn keine Vertretung da ist- landen diese Aufgaben dann doch wieder auf Ihrem Tisch. Sie haben also nichts gewonnen, im Gegenteil, weniger Arbeitszeit und weniger Verdienst bei gleichem Aufgabenbereich! Fixieren Sie schriftlich mit hrer Führungskraft, welche Aufgaben wegfallen.

Informieren Sie sich!

Bitte sprechen Sie mit Ihre*m Ansprechpartner*in in der Personalabteilung! Dies ist keine rechtsverbindliche Aussage, das macht nur die Personalabteilung.

Gerne spreche ich mit ihnen auch Ihre Möglichkeiten am konkreten Fall durch! Nehmen Sie Kontakt mit mir auf für ein Gespräch am Telefon, über Zoom oder in Präsenz.

 

 

 

Aus persönlichen Gründen

Einfach so

Sie können nach TVL ohne 'besonderen' Grund Ihre Arbeitszeit reduzieren, also auch ohne Familienpflichten. Dies ist dabei eine 'Kann'- Regel- Ihre Führungskraft kann zustimmen, muss aber nicht. Das bedeutet, die Hürde, wann und wie Ihr Antrag abgelehnt wird, ist geringer.

Bildungszeit

Für die eigene Fort- und Weiterbildung können Sie Bildungszeit (oft auch Bildungsurlaub genannt) nehmen. Dies ist auch möglich, wenn Sie eine gezielte berufliche Fort- und Weiterbildung machen und für Präsenztermine frei brauchen. Weiter Infos im Intranet von der Personalabteilung.

Sabbatjahr

Das Freistellungsjahr (Sabbatical) erforderrt eine längerfristige Planung, da Sie dazu erst einmal Geld ansparen müssen. Weitere Informationen im Intranet von der Personalabteilung.